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Einzelabnahme

Mit unseren Gutachten sind Sie auf der sicheren Seite

Umbauten an Autos liegen voll im Trend. Doch ist die Veränderung auch ohne weiteres für den Straßenverkehr zugelassen? Zwar liefern viele Anbieter von Tuningteilen oder Umbaukits gleich ein Prüfzeugnis mit, beispielsweise eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Oft jedoch liegt dieses Zeugnis nicht vor – das gilt insbesondere für individuelle Tuningmaßnahmen.

Ohne gültiges Prüfzeugnis muss die Veränderung am Fahrzeug im Einzelfall begutachtet werden. Heckflügel mit Alu Füßen die über die Frontalprojektion stehen sind nicht möglich. In allen anderen Fällen prüfen wir, ob die Bedingungen für eine Einzelabnahme erfüllt sind und unterstützen Sie mit umfassender Expertise. Denn die Gutachten zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis können nur von amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) einer Technischen Prüfstelle (TP) für den Kraftfahrzeugverkehr erstellt werden. Erst mit diesem Gutachten kann die zuständige Behörde eine Einzelbetriebserlaubnis ausstellen. Kurz gesagt: keine Zulassung ohne positives Gutachten. Wir arbeiten mit dem TÜV und der Dekra zusammen.

Eine gesonderte Abnahme ist ebenfalls erforderlich für

  • Einzelanfertigungen von Fahrzeugen bzw. Kleinserien
  • Fahrzeuge, die aus dem Ausland importiert werden und keine EG-Typgenehmigung haben
  • Fahrzeuge mit Umbauten für besondere Einsatzzwecke
  • Fahrzeuge, deren Betriebserlaubnis erloschen ist, weil sie länger als 7 Jahre abgemeldet waren

Gesetzlich festgelegt ist auch: Der amtlich anerkannte Sachverständige muss alle notwendigen Prüfungen und Untersuchungen selbst durchführen. Diese Begutachtung ist deutlich aufwändiger als eine Änderungsabnahme und erfordert sehr viel Erfahrung.

Wir sind Experten und unterstützen Sie bei solchen Einzelabnahmen von Anfang an. Ob Garagenschrauber, Tuner, Fahrzeugveredler oder Importeur: Wir begleiten Sie vor und während der Umbauphase mit wertvollen Hinweisen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. So ersparen wir Ihnen unnötige Kosten für nicht genehmigungsfähige Umbauarbeiten.

Ist der Umbau fertiggestellt, prüfen wir für Sie die Voraussetzungen zum Betrieb des individualisierten Fahrzeugs. Sind alle technischen Vorgaben eingehalten, erhalten Sie von uns ein Gutachten, das Sie beim Straßenverkehrsamt (STVA) vorlegen. Auf dieser Grundlage erteilt die STVA eine Betriebserlaubnis. So stärken wir gemeinsam mit Ihnen die Straßenverkehrssicherheit.

Sie haben Fragen zu Tuning, Umbauten oder Import von Fahrzeugen? Dann senden Sie uns eine Email.

Ohne positives Gutachten keine Einzelbetriebserlaubnis

Wir führen die Einzelabnahme nach § 19.2 StVZO durch.

Für alle Kunden sind unsere Gutachten eine unverzichtbare Voraussetzung, um eine Betriebserlaubnis für getunte und umgebaute Fahrzeuge zu erhalten. Sobald wir Ihr Fahrzeug beim TÜV/Dekra vorgestellt haben, steht einer Zulassung nichts mehr im Wege. Wir stehen mit unserem guten Namen für Sicherheit und Umweltverträglichkeit der Veränderungen.

Importeure benötigen eine Betriebserlaubnis , um importierte Fahrzeuge besser in Deutschland verkaufen und zulassen zu können – unsere Gutachten legen die Basis für den Schritt auf den deutschen Markt.

Autohäuser und Werkstätten, die auf getunte Fahrzeuge spezialisiert sind, profitieren ebenfalls von der Zusammenarbeit mit uns. Wir erstellen gerne alle erforderlichen Gutachten zur Erteilung der Betriebserlaubnis – erst so wird ein umgebautes Fahrzeug marktfähig.

Restaurierungsspezialisten und Oldtimer-Händlern sind wir gerne behilflich, ein länger abgemeldetes Fahrzeug wieder in Betrieb zu nehmen und für die Kunden die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen.

All diese unterschiedlichen Gutachten sowie frühzeitige Hinweise zur Zulässigkeit bestimmter Veränderungen erhalten Sie bei uns aus einer Hand. Darüber hinaus bekommen Halter und Besitzer unabhängige Informationen über den technischen Zustand des Fahrzeugs.

Alle erforderlichen Fahrzeugprüfungen aus einer Hand

Wir lassen für Sie alle erforderlichen Fahrzeugprüfungen durch einen amtlich anerkannten TÜV/Dekra Gutachter durchführen. Nach der erfolgreichen Prüfung erhalten Sie die notwendigen Gutachten zur Vorlage beim STVA, damit eine Einzelbetriebserlaubnis erteilt werden kann.

Leistungen für sichere und hochwertige Kfz:

  • Eintragungen von Fahrzeugteilen (Änderungsabnahme)
  • Untersuchung von Fahrzeugen zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)

Langjährige Erfahrungen mit Einzelabnahmen aller Art

Wir sind für alle erforderlichen Fahrzeugprüfungen der richtigen Ansprechpartner. Vertrauen Sie bei der Begutachtung Ihres Fahrzeugs auf unsere Kompetenz und nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung mit Fahrzeugprüfungen.

Der unschlagbare Vorteil bei RHD//Speedmaster

- Datenblätter nach EG/ECE liegen vor.

- Abgasgutachten liegen vor

- Achsfestigkeitsgutachten liegen vor.

- Felgenfestigkeitsgutachten liegen vor.

- Reifenfreigaben der Hersteller liegen vor.

- Lichttechnische Gutachten liegen vor.

- Abgasgutachten werden von uns begleitet

Eine Komplettdokumentation wird im Hause RHD//Speedmaster sowie beim TÜV/Dekra hinterlegt, auch daraus erfolgt Ihre Rechtssicherheit sollte die Richtigkeit der Eintragungen bei einer Kontrolle angezweifelt werden.

Abnahme Dauer: Auch hier sind wir so gut wie einzigartig.

Da wir  im Vorfeld alles für die TÜV-Abnahme vorbereiten ,sind die meisten Abnahmen an einem Tag machbar.

Sie sind bei der Abnahme live dabei und verlieren ihr Fahrzeug nicht aus den Augen.

So können Sie wenige Stunden später mit Abnahme nach Hause fahren. (wenn das Fahrzeug Mängelfrei war)

In ganz seltenen/extremen Fällen benötigen wir ihr Fahrzeug für die Abnahme leider ein wenig länger.

Ihr RHD//Speedmaster Team

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